Rapidshare gegen Gema

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Rapidshare, einer der größten sogenannten Filehoster musste heute vor Gericht eine Niederlage einstecken. Die Gema, welche die Belange von mehr als 60000 Mitgliedern und mehr als eine Millionen Rechteinhabern in aller Welt in Bezug auf das Urheberrecht umsetzt hat vor Gericht ein Urteil zu ihren Gunsten erlangen können.
Das Gericht urteilte, dass Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer des Dienstes verantwortlich sei und Sorge dafür zu tragen habe, dass diese im Vorfeld unterbunden werden könnten.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA kommentierte das Urteil folgendermaßen: “Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass es nicht Aufgabe der Rechteinhaber sein kann, auf eigene Kosten fortgesetzt Dienste zu kontrollieren, die mit der illegalen Nutzung ihrer Werke wirtschaftlichen Profit erzielen. Von dieser Entscheidung geht zudem eine bedeutende Signalwirkung an alle Dienste aus, die die einzelnen Nutzer dafür einspannen, ein umfassendes illegales Angebot zu schaffen um am Ende mit diesem Angebot für sich Einnahmen zu generieren”.