Anthropic erweitert seine Datenschutzregeln für Claude um eine heikle neue Verifikationsklausel. Ab dem 8. Juli 2026 kann das Unternehmen Nutzer in bestimmten Fällen zur Bestätigung von Alter oder Identität auffordern. Die neue Regel betrifft Verbraucherangebote wie Claude Free, Claude Pro und Claude Max. Für KI-Nutzer wird damit eine alte Grenze sichtbarer: Komfort, Sicherheit und Missbrauchsschutz hängen immer stärker an persönlichen Daten.
Die Änderung trifft KI-Modelle in einer Phase, in der Anbieter ihre Dienste nicht mehr nur technisch absichern. Plattformen wie Claude müssen Betrug, automatisierte Konten, Sanktionsrisiken, Altersgrenzen und mögliche Rechtsverstöße kontrollieren. Genau deshalb rückt jetzt eine Form der Identitätsprüfung in den Vordergrund, die viele Nutzer bisher eher von Finanzdiensten, Krypto-Börsen oder Alterskontrollen kannten.
Anthropic beschreibt die neue Datenkategorie als Verification Data. Dazu können ein Foto eines staatlichen Ausweisdokuments, Angaben auf dem Dokument, Ausweisnummer, Geburtsdatum, ein Foto oder Video der Person und digitale Gesichtsvorlagen gehören. Anthropic weist darauf hin, dass solche Gesichtsvorlagen in manchen Rechtsordnungen als biometrische Daten gelten können.
Claude kann Ausweis, Selfie oder Video verlangen
Die neue Klausel bedeutet nicht, dass jeder Claude-Nutzer automatisch einen Ausweis hochladen muss. Anthropic formuliert die Regel für bestimmte Fälle. Der genaue Auslöser bleibt in der Datenschutzrichtlinie aber breit. Das Unternehmen nennt als Zwecke unter anderem Kontoverwaltung, Betrugsabwehr, Missbrauchserkennung, Durchsetzung der Nutzungsbedingungen, Sicherheitsprüfungen und rechtliche Pflichten.
Der praktische Ablauf läuft laut Claude-Hilfebereich über Persona. Anthropic bleibt Datenverantwortlicher und legt damit fest, wie die Verifikationsdaten verwendet und gespeichert werden. Persona verarbeitet die Daten im Auftrag von Anthropic. Anthropic erklärt zudem, Ausweis und Selfie nicht selbst als Kopie in den eigenen Systemen zu speichern. Zugriff auf Verifikationsdatensätze kann es aber etwa im Rahmen einer Beschwerdeprüfung geben.
Wichtig ist auch die Einschränkung zum Modelltraining. Anthropic erklärt, Identitätsdaten nicht zum Training seiner Modelle zu verwenden. Verifikationsdaten sollen für Identitätsprüfung, Betrugsprävention, Compliance und Sicherheit genutzt werden. Das nimmt einen Teil der Sorge, ändert aber nichts am zentralen Datenschutzpunkt: Nutzer müssten im betroffenen Fall besonders sensible Dokumente und biometrisch relevante Merkmale an einen KI-Anbieter und dessen Dienstleister übermitteln.
Die Änderung passt in ein größeres Muster bei KI-Diensten. Bei ChatGPT Memory und Dreaming stand zuletzt die Frage im Mittelpunkt, wie viel persönliche Information ein KI-Assistent dauerhaft verarbeiten darf. Bei Claude verschiebt sich der Fokus nun stärker auf Zugangskontrolle, Identität und Missbrauchsschutz.
Anthropic trennt die Regel vom Fable- und Mythos-Streit
Der Zeitpunkt sorgt trotzdem für Aufmerksamkeit. Anthropic steht seit Juni unter Druck, weil die USA den Zugriff auf Fable 5 und Mythos 5 für ausländische Staatsangehörige beschränken wollten. Kurz danach hatte Anthropic Claude Fable 5 und Mythos 5 gestoppt. Die neue Datenschutzklausel wirkt deshalb wie ein möglicher Baustein für feinere Zugriffskontrollen, auch wenn Anthropic diesen Zusammenhang zurückweist.
Nach Anthropic betrifft die Identitätsprüfung nur einen kleinen Teil markierter Nutzerkonten. Außerdem soll die Änderung mit dem Beschwerdeprozess zusammenhängen. Nutzer mit auffälligen oder gesperrten Konten sollen damit unter Umständen eine Möglichkeit bekommen, eine Sperre anzufechten, statt automatisch ausgeschlossen zu bleiben. Das ist aus Sicht von Plattform-Sicherheit nachvollziehbar. Für Betroffene bleibt die Hürde aber hoch.
Für Unternehmen, Entwickler und Forschungseinrichtungen ist die Abgrenzung ebenfalls relevant. Die neue Datenschutzrichtlinie gilt ausdrücklich für Verbraucherangebote. Team-, Enterprise- und Developer-Angebote fallen unter andere Vereinbarungen. Die Debatte um Claude Fable 5 und Mythos 5 für Cybersecurity zeigt aber, warum Identität, Staatsangehörigkeit, Zugriff und Modellleistung künftig enger zusammenrücken.
Für Claude-Nutzer entsteht damit kein sofortiger Massenzwang zur Ausweisprüfung. Die neue Richtlinie schafft Anthropic aber ausdrücklich die Möglichkeit, bei bestimmten Konten Ausweis-, Selfie-, Video- und Gesichtsdaten abzufragen. Der nächste Konflikt dürfte sich deshalb weniger um die Existenz der Regel drehen, sondern um ihre Anwendung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit.