Google ändert seine europäische Spam-Policy für Site Reputation Abuse ab dem 30. August 2026. Die Anpassung betrifft Suchergebnisse im Europäischen Wirtschaftsraum. Manuelle Maßnahmen unter dieser Richtlinie wirken dort künftig nicht mehr wie außerhalb Europas. Hintergrund sind Gespräche mit der Europäischen Kommission und Bedenken rund um den Digital Markets Act.
Die Änderung betrifft vor allem Publisher, Medienseiten und kommerzielle Partnerinhalte. Google hatte die Site-Reputation-Abuse-Regel 2024 eingeführt, um sogenanntes Parasite SEO einzudämmen. Dabei werden Drittinhalte auf starken Domains platziert, um Rankingsignale der Hauptseite auszunutzen. Im europäischen Google-Umfeld entsteht nun eine Sonderbehandlung. Außerhalb des EWR bleiben die direkten Auswirkungen manueller Maßnahmen bestehen.
Google trennt die Wirkung manueller Maßnahmen im EWR ab
Google beschreibt die Änderung im Search-Central-Blog als angepassten Durchsetzungsansatz für den Europäischen Wirtschaftsraum. Ab dem 30. August betrifft eine manuelle Maßnahme wegen Site Reputation Abuse Suchergebnisse außerhalb des EWR direkt. Der betroffene Teil einer Website kann dort weiterhin sichtbar zurückgestuft werden. Der Rest der Website soll davon laut Google wie bisher nicht betroffen sein.
Innerhalb des EWR greift diese direkte Auswirkung dagegen nicht mehr. Google kann den betroffenen Bereich einer Website in den eigenen Systemen getrennt von der Hauptdomain behandeln. Der Bereich soll dann mit der Zeit eigenständig anhand seiner eigenen Signale ranken. Das ist keine vollständige Freigabe für problematische Partnerinhalte. Es ist aber ein anderer Mechanismus als eine direkte manuelle Abstrafung in europäischen Suchergebnissen.
| Bereich | Außerhalb des EWR | Innerhalb des EWR |
|---|---|---|
| Manuelle Maßnahme | Betroffener Website-Teil kann direkt herabgestuft werden | Direkte Wirkung der Maßnahme entfällt |
| Rankingwirkung | Maßnahme wirkt in Suchergebnissen außerhalb Europas | Bereich kann getrennt und eigenständig bewertet werden |
| Hauptdomain | Rest der Website soll nicht betroffen sein | Hauptdomain und Partnerbereich werden stärker separiert |
| Search Console | Benachrichtigung bleibt bestehen | Benachrichtigung und Einspruch bleiben bestehen |
| Frühere Maßnahmen | Wirkung bleibt außerhalb des EWR möglich | Frühere EWR-Auswirkungen sollen aufgehoben werden |
Die aktualisierte Google-Dokumentation nennt mehrere praktische Folgen. Websitebetreiber erhalten weiterhin Hinweise im Manual Actions Report und im Search-Console-Nachrichtencenter. Sie können weiterhin einen Reconsideration Request stellen. Für berechtigte Websites nennt Google nach einem solchen Antrag zusätzlich die Möglichkeit einer Mediation. Für Publisher im EWR ist dieser Punkt wichtig, weil die neue Regel nicht nur technisch, sondern auch verfahrensrechtlich angepasst wurde.
Google ergänzt außerdem eine wichtige Klarstellung. Eine manuelle Maßnahme außerhalb des EWR soll nicht als Ranking-Signal für denselben Inhalt innerhalb des EWR verwendet werden. Websitebetreiber müssen solche Inhalte laut Dokumentation nicht per noindex aus Google entfernen, nur weil außerhalb Europas eine Maßnahme greift. Auch ein fehlendes noindex soll im EWR nicht als Umgehungsversuch oder wiederholter Verstoß zählen.
- Start: Die neue Durchsetzung gilt ab dem 30. August 2026.
- Region: Betroffen sind Suchergebnisse für Nutzer im EWR.
- Policy: Es geht um Site Reputation Abuse und damit um Parasite SEO.
- Publisher: Medienseiten mit Partnerbereichen stehen im Zentrum des Konflikts.
- Search Console: Benachrichtigungen und Einspruchswege bleiben erhalten.
- Außerhalb Europas: Die bisherige Wirkung manueller Maßnahmen bleibt bestehen.
DMA-Druck zwingt Google zu einer europäischen Sonderlösung
Die europäische Dimension erklärt, warum Google die Policy nicht global ändert. Die Europäische Kommission hatte im November 2025 Verfahren unter dem Digital Markets Act gestartet. Dabei geht es um die Frage, ob Google Publishern faire, angemessene und diskriminierungsfreie Bedingungen beim Zugang zu Google Search gewährt. Die Kommission verweist dabei ausdrücklich auf die Site-Reputation-Abuse-Policy und mögliche Nachteile für Nachrichtenmedien und andere Publisher.
Die Kommission sieht ein Problem bei kommerziellen Partnerinhalten. Viele Publisher monetarisieren Websites über Couponbereiche, Produktempfehlungen, Vergleichsinhalte oder andere Partnerformate. Google betrachtet bestimmte Modelle als Versuch, Rankingsignale der Hauptdomain für fremde Inhalte auszunutzen. Die EU prüft dagegen, ob pauschale Herabstufungen legitime Geschäftsmodelle behindern, Innovation bremsen oder Kooperationen mit Drittanbietern erschweren.
Reuters berichtet, dass Google die Änderung vorgenommen hat, um EU-Bedenken zu adressieren und eine mögliche Kartellstrafe zu vermeiden. Ein Sprecher der Kommission begrüßte demnach die Anpassung und erklärte, Google Search werde Presseveröffentlichungen nicht mehr allein wegen gehosteter Drittinhalte herabstufen. Die Kommission will die Anwendung der neuen Policy weiter überwachen. Verstöße gegen den DMA können für Gatekeeper hohe Geldbußen nach sich ziehen.
Google selbst bleibt in seiner Kommunikation vorsichtig. Der Konzern schreibt, eine zu weite Anwendung des DMA könne echte Gefahren für die Integrität der Suchergebnisse erschweren. Gleichzeitig hält Google an der Site-Reputation-Policy fest. Der Konzern will damit weiterhin verhindern, dass Drittinhalte nur wegen der Reputation einer bekannten Domain bessere Rankings erhalten. Der europäische Kompromiss liegt daher in der Wirkung der Maßnahme, nicht in einer kompletten Abschaffung der Regel.
Für Publisher bedeutet das mehr Spielraum, aber keine vollständige Entwarnung. Partnerbereiche können im EWR künftig eigenständiger bewertet werden. Schlechte, austauschbare oder rein für Suchmaschinen produzierte Inhalte verlieren dadurch nicht automatisch jedes Risiko. Google kann solche Bereiche weiterhin von der Hauptdomain trennen. Dann zählen ihre eigenen Qualitäts- und Relevanzsignale stärker als der Ruf der Hauptmarke.
Für SEO-Teams und Redaktionen ergeben sich klare Aufgaben. Partnerbereiche brauchen eindeutige Verantwortlichkeit, sichtbare Autorenschaft, nachvollziehbare redaktionelle Kontrolle und echten Nutzen für Leser. Couponseiten, Vergleichsartikel und Affiliate-Inhalte sollten nicht wie fremde White-Label-Flächen wirken. Die neue EWR-Regel reduziert die direkte manuelle Abstrafung in Europa. Sie ersetzt aber keine saubere redaktionelle und technische Trennung zwischen Nachrichtenangebot, Partnergeschäft und Suchmaschinenoptimierung.
Die nächste Phase beginnt am 30. August 2026. Dann zeigt sich, wie Google die Trennung in europäischen Suchergebnissen praktisch umsetzt und wie schnell ältere manuelle Maßnahmen ihre Wirkung im EWR verlieren. Für Publisher bleibt die Search Console der wichtigste Kontrollpunkt, weil Google dort neue Hinweise, Einspruchsmöglichkeiten und Begründungen zu betroffenen Website-Bereichen anzeigen will.