EuGH verkündet am 16. April Urteil in C-440/23 zu deutschem Online Glücksspiel

Der Europäische Gerichtshof verkündet am Donnerstag, 16. April 2026 um 09:30 Uhr sein Urteil in der Rechtssache C-440/23 European Lotto and Betting und Deutsche Lotto und Sportwetten. Das geht aus dem offiziellen Terminkalender von Curia hervor. Das Verfahren kommt aus Malta und betrifft den Konflikt zwischen Artikel 56 AEUV und deutschen Regeln zu Online Glücksspiel, virtuellen Automatenspielen und Zweitlotterien. Für Deutschland ist das ein wichtiger Termin. Das Verfahren betrifft nicht nur einen einzelnen Spielerfall, sondern den unionsrechtlichen Rahmen für Rückforderungen gegen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Damit rückt C-440/23 nächste Woche in den Mittelpunkt der Debatte um die frühere und teilweise auch die heutige Regulierung des deutschen Online Glücksspiels.

Worum es in C-440/23 geht

Die Rechtssache C-440/23 wurde laut amtlicher Fallveröffentlichung am 14. Juli 2023 beim EuGH anhängig. Das vorlegende Gericht ist die Prim’Awla tal-Qorti Ċivili in Malta. Im Ausgangsverfahren geht es um einen deutschen Spieler beziehungsweise dessen Anspruchsteller gegen zwei in Malta ansässige Unternehmen. Nach der bisher bekannten Verfahrensdarstellung boten diese Unternehmen über Lottoland Zweitlotterien, also Wetten auf den Ausgang offizieller Lotterien, und zudem Online Slots von Malta aus auch für Nutzer in Deutschland an. Die Casinos mit Malta Lizenz sind lizenziert, verfügen aber nicht über eine entsprechende deutsche Erlaubnis. Die Vorlagefragen zielen deshalb ausdrücklich auf das deutsche System. Der EuGH soll unter anderem klären, ob Artikel 56 AEUV der Anwendung des deutschen Verbotsregimes für Online Casino Angebote entgegensteht und ob verlorene Einsätze aus Zweitlotterien trotz fehlender deutscher Lizenz zivilrechtlich zurückverlangt werden können.

Was bereits bekannt ist und warum das Urteil für Deutschland wichtig ist

Bereits bekannt ist, dass Generalanwalt Emiliou am 4. September 2025 seine Schlussanträge vorgelegt hat. Aus der offiziellen Verfahrensspur ergibt sich, dass er die Rolle nationaler Gerichte bei der Prüfung fremden Rechts eng an unionsrechtliche Auslegungsmaßstäbe gebunden sieht. In einer amtlich nachweisbaren Zusammenfassung heißt es zudem, dass ein nationales Gericht in einem Rechtsstreit zwischen Privatparteien das Recht eines anderen Mitgliedstaats nur unter strengen Voraussetzungen unangewendet lassen darf. Fachliche Auswertungen der Schlussanträge ordnen die Linie zugleich so ein, dass Rückforderungsansprüche von Spielern nicht schon deshalb als Missbrauch des Unionsrechts scheitern, weil sich Anbieter auf die Dienstleistungsfreiheit berufen. Für Deutschland ist das deshalb brisant, weil der Glücksspielstaatsvertrag 2021 seit 1. Juli 2021 zwar bestimmte Online Angebote mit deutscher Erlaubnis zulässt, Zweitlotterien nach Darstellung der GGL aber nicht erlaubnisfähig und damit illegal sind. Dazu kommt der direkte Einfluss auf deutsche Folgeprozesse. Der BGH hatte ein Verfahren bereits Anfang 2024 mit Blick auf C-440/23 ausgesetzt und im Juli 2024 mit I ZR 90/23 selbst ein weiteres EuGH Vorabentscheidungsverfahren zu Online Sportwetten auf den Weg gebracht. Genau deshalb dürfte das Urteil vom 16. April weit über Malta hinaus wirken und zu einer zentralen Referenz für die deutsche Rechtsprechung zu Rückforderungen bei unerlaubtem Online Glücksspiel werden.