ESMA hat ihre zentrale MiCA-Übersichtsseite am 19. Juni 2026 aktualisiert und verweist dort auf das Interim MiCA Register. Für Nutzer von Krypto-Börsen, Wallet-Diensten und Verwahrangeboten wird dieses Register in den kommenden Tagen besonders wichtig. Es zeigt, welche Unternehmen als Crypto-Asset Service Provider, kurz CASP, autorisiert sind, welche Whitepaper gemeldet wurden und welche Anbieter als nicht konform auftauchen.
Die Aktualisierung kommt kurz vor einem zentralen Stichtag. Die MiCA-Übergangsfrist läuft EU-weit am 1. Juli 2026 aus. Danach dürfen Anbieter ohne passende MiCA-Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen für EU-Kunden nicht mehr regulär anbieten. Die Frage ist deshalb nicht mehr nur, ob eine bekannte Marke in Europa aktiv ist. Entscheidend ist die genaue juristische Person, die im Vertrag, im Konto und im ESMA-Register steht.
Die MiCA-Frist für Krypto-Börsen in der EU wird damit praktischer. Nutzer müssen nicht nur auf Migrationsmails oder App-Hinweise warten. Sie können das ESMA-Register selbst prüfen und sehen, ob ihre Kontogesellschaft als autorisierter CASP geführt wird oder ob ein Anbieter unter nicht konformen Einträgen erscheint.
ESMA-Register zeigt CASPs, Whitepaper und nicht konforme Anbieter
Das Interim MiCA Register besteht aus fünf CSV-Dateien. Die erste Datei enthält Whitepaper für Kryptowerte, die keine Asset-Referenced Tokens und keine E-Money Tokens sind. Die zweite Datei betrifft Emittenten von Asset-Referenced Tokens, kurz ART. Die dritte Datei betrifft Emittenten von E-Money Tokens, kurz EMT. Die vierte Datei listet autorisierte Crypto-Asset Service Providers. Die fünfte Datei nennt nicht konforme Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
Für normale Nutzer ist vor allem die CASP-Datei entscheidend. Dort sollte die konkrete EU-Gesellschaft stehen, die Handel, Tausch, Verwahrung, Orderausführung oder andere Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Ein Markenname allein reicht nicht aus. Große Krypto-Unternehmen arbeiten häufig mit mehreren Gesellschaften in verschiedenen Ländern. MiCA-Schutz gilt nach ESMA nur für die autorisierte juristische Person, nicht automatisch für jede Gesellschaft derselben Gruppe.
Die Whitepaper-Datei sollte ebenfalls nicht falsch verstanden werden. ESMA stellt klar, dass gelistete Kryptowerte-Whitepaper nicht von einer zuständigen Behörde in der EU geprüft oder genehmigt wurden. Die Verantwortung für den Inhalt bleibt beim Anbieter oder Emittenten. Ein Eintrag im Register bedeutet daher nicht, dass ein Token sicher, werthaltig oder empfehlenswert ist. Er bedeutet nur, dass die Information im Rahmen des MiCA-Systems gemeldet wurde.
Die Datei mit nicht konformen Anbietern ist für Anleger und Unternehmen besonders sensibel. Ein Eintrag kann auf Anbieter hinweisen, die Kryptowerte-Dienstleistungen ohne passende MiCA-Konformität anbieten oder angeboten haben. Nutzer sollten solche Einträge nicht ignorieren, aber auch nicht mit einer vollständigen Risikoanalyse verwechseln. Entscheidend bleibt der Abgleich mit dem eigenen Vertragspartner, dem Sitz der Gesellschaft und dem konkreten Dienst.
Was Krypto-Nutzer vor dem 1. Juli prüfen sollten
Der erste Schritt ist der Blick in die Kontodokumente. Nutzer sollten prüfen, welche Gesellschaft im Vertrag, im Impressum, in den Nutzungsbedingungen und in den Konto-Einstellungen genannt wird. Danach folgt der Abgleich mit dem ESMA Interim MiCA Register. Besonders wichtig sind exakte Schreibweise, Sitzland und gegebenenfalls LEI oder andere Unternehmenskennungen.
Der zweite Schritt betrifft laufende Produkte. Offene Orders, Staking-Angebote, Margin-Positionen, Earn-Produkte, Krypto-Kredite, Verwahrung und Fiat-Auszahlungen können unterschiedlich betroffen sein. Ein Anbieter kann bestimmte Dienste migrieren, andere schließen oder EU-Kunden auf eine neue Gesellschaft umstellen. Nutzer sollten deshalb nicht nur die App-Oberfläche prüfen, sondern auch E-Mails, Vertragsänderungen und Support-Hinweise lesen.
Der dritte Schritt betrifft Anbieter außerhalb der EU. ESMA weist darauf hin, dass Unternehmen aus Drittstaaten EU-Kunden nicht aktiv ansprechen dürfen, wenn sie dafür keine MiCA-Zulassung haben. Die enge Ausnahme der Reverse Solicitation ersetzt keinen regulären EU-Vertrieb. Wer also weiter über eine Offshore-Gesellschaft betreut wird, sollte besonders genau prüfen, ob diese Struktur nach dem 1. Juli noch zulässig und praktisch nutzbar ist.
Für Anleger entsteht daraus ein konkreter Zeitplan. Bis Ende Juni sollten Nutzer den Anbieter prüfen, Auszahlungswege testen, offene Positionen kontrollieren und eine eigene Wallet-Strategie festlegen. Wer bei einem nicht autorisierten Anbieter bleibt, kann weniger rechtlichen Schutz haben und riskiert Einschränkungen beim Zugriff auf Dienste oder Guthaben. Das bedeutet nicht automatisch, dass Nutzer verkaufen müssen. Es bedeutet aber, dass sie vor dem Stichtag handlungsfähig sein sollten.
Für die Branche ist die ESMA-Aktualisierung ebenfalls wichtig. Das Register macht MiCA sichtbarer und vergleichbarer. Börsen, Broker, Verwahrer, Stablecoin-Emittenten und Token-Anbieter werden stärker über ihre konkrete Zulassung eingeordnet. Die kommenden Tage dürften deshalb mehr Migrationshinweise, Vertragsumstellungen und Kundeninformationen bringen.
Die ESMA-Seite bleibt bis zur vollständigen Integration in die ESMA-IT-Systeme ein Interimsangebot mit CSV-Dateien. Das wirkt technisch unspektakulär, ist aber für den Markt zentral. Kurz vor dem 1. Juli wird das Register zum wichtigsten Kontrollpunkt für EU-Krypto-Nutzer: Wer bietet den Dienst wirklich an, ist diese Gesellschaft autorisiert, und welche Anbieter stehen bereits als nicht konform im Register.