Bitpanda muss in Österreich eine Geldstrafe von 70.000 Euro wegen mehrerer Verstöße gegen die europäische MiCA-Regulierung zahlen. Die Finanzmarktaufsicht FMA veröffentlichte den rechtskräftigen Bescheid am 14. August 2026. Nach Angaben der Behörde handelt es sich um das erste veröffentlichte rechtskräftige MiCAR-Straferkenntnis der österreichischen FMA. Beanstandet wurden Fristen und Pflichtangaben rund um ein Kryptowerte-Whitepaper und zugehörige Werbung.
Der Fall besitzt Signalwirkung für den regulierten Kryptomarkt in der Europäischen Union. Die MiCAR ist inzwischen nicht mehr nur Grundlage für Zulassungsverfahren. Die österreichische Aufsicht setzt auch Detailvorgaben zu Whitepapern und Marketingkommunikation mit rechtskräftigen Geldstrafen durch. Die FMA betont allerdings, dass der Status als erster veröffentlichter Fall keine besondere Bewertung von Bitpanda oder der einzelnen Verstöße bedeutet.
Bitpanda verstieß gegen Whitepaper-Frist und Werbevorgaben der MiCAR
Im Mittelpunkt der Sanktion steht ein Kryptowerte-Whitepaper. Bitpanda hätte dieses Dokument spätestens 20 Arbeitstage vor seiner Veröffentlichung an die FMA übermitteln müssen. Nach der rechtskräftigen Entscheidung hielt das Wiener Unternehmen diese Frist nicht ein. Die Behörde nennt dabei Artikel 8 Absatz 1 und 5 der MiCAR als Rechtsgrundlage.
Ein zweiter Verstoß betrifft die Reihenfolge von Whitepaper und Werbung. Bitpanda verbreitete laut FMA eine Marketingmitteilung, bevor das notwendige Kryptowerte-Whitepaper veröffentlicht worden war. Artikel 7 Absatz 2 der MiCAR erlaubt eine solche Vermarktung nicht in dieser Form.
Bei einer weiteren Marketingmitteilung fehlten mehrere vorgeschriebene Informationen. Bitpanda nahm den notwendigen Hinweis zur regulatorischen Prüfung nicht auf. Aus der Werbung hätte hervorgehen müssen, dass keine zuständige Behörde das Dokument geprüft oder genehmigt hat und der Anbieter allein für dessen Inhalt verantwortlich ist. Zusätzlich fehlten eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse.
| Punkt | Feststellung der FMA | MiCAR-Grundlage |
|---|---|---|
| Whitepaper-Frist | Nicht mindestens 20 Arbeitstage vor Veröffentlichung übermittelt | Art. 8 Abs. 1 und 5 |
| Marketing vor Whitepaper | Marketingmitteilung vor erforderlichem Whitepaper verbreitet | Art. 7 Abs. 2 |
| Pflicht-Erklärung | Hinweis auf fehlende Behördenprüfung und Anbieter-Verantwortung fehlte | Art. 7 Abs. 1 lit. e |
| Kontaktdaten | Telefonnummer und E-Mail-Adresse fehlten | Art. 7 Abs. 1 lit. d |
Die FMA nennt den betroffenen Kryptowert in ihrer öffentlichen Bekanntmachung nicht. Das veröffentlichte Straferkenntnis konzentriert sich auf die formalen Informations- und Marketingpflichten. Das Verfahren wurde nach Paragraf 22 Absatz 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes beschleunigt beendet. Der Bescheid ist inzwischen rechtskräftig.
Bitpanda beschreibt die Feststellungen in einer Stellungnahme als Punkte rund um Timing und formale Vorgaben. Nach Angaben des Unternehmens wurde für den betreffenden Token ein umfassendes Whitepaper vorbereitet und an die FMA übermittelt. Bitpanda gibt außerdem an, die beanstandeten Punkte nach dem Hinweis der Aufsicht korrigiert zu haben. Das Verfahren sei anschließend schnell und einvernehmlich abgeschlossen worden.
Österreichs erster veröffentlichter MiCA-Strafbescheid setzt ein Signal für Krypto-Anbieter
Die Höhe von 70.000 Euro ist nur ein Teil der Nachricht. Größere Bedeutung besitzt die Veröffentlichung des Falls. Die FMA erklärt ausdrücklich, dass damit erstmals ein rechtskräftiges MiCAR-Straferkenntnis der österreichischen Behörde öffentlich gemacht wird. Nach Ansicht der Aufsicht ist die europäische Kryptoregulierung damit sichtbar im Enforcement angekommen.
Diese Formulierung ist wichtig für die Einordnung. Die FMA behauptet nicht, Bitpanda sei das erste Unternehmen in der gesamten EU mit einem MiCA-Verstoß. Sie erklärt auch nicht, dass zuvor in Österreich keinerlei MiCA-Sanktion ausgesprochen wurde. Bestätigt ist die erste Veröffentlichung eines rechtskräftigen MiCAR-Strafbescheids durch die österreichische Finanzaufsicht.
Für andere Anbieter zeigt der Fall, dass auch scheinbar formale Vorgaben konkrete Durchsetzungsrisiken auslösen. Die MiCAR schreibt nicht nur eine Zulassung für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen vor. Sie enthält auch detaillierte Regeln für öffentliche Angebote, Whitepaper und Marketingkommunikation.
- Whitepaper-Fristen müssen vor einer Veröffentlichung vollständig eingehalten werden.
- Marketing darf dem erforderlichen Kryptowerte-Whitepaper nicht vorgreifen.
- Werbematerial benötigt die vorgeschriebenen regulatorischen Hinweise.
- Pflichtangaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse dürfen nicht fehlen.
- Eine bestehende MiCAR-Zulassung schützt nicht vor späteren Compliance-Maßnahmen.
Bitpanda ist selbst ein bereits regulierter Anbieter. Die FMA erteilte der österreichischen Gesellschaft im April 2025 eine MiCAR-Zulassung. Sie umfasst unter anderem die Verwahrung von Kryptowerten, den Tausch gegen Geld oder andere Kryptowerte, die Ausführung und Weiterleitung von Aufträgen sowie Transferdienstleistungen. Der jetzt veröffentlichte Strafbescheid ist deshalb kein Fall eines unregulierten Anbieters ohne Erlaubnis.
Genau darin liegt ein wesentlicher regulatorischer Kontext. Europas neue Kryptoregeln enden nicht mit der Erteilung einer Lizenz. Anbieter müssen die laufenden Vorgaben zu Produkten, Offenlegung und Kundenkommunikation weiter erfüllen. Die FMA beschreibt Transparenz und Anlegerschutz als wesentliche Bestandteile des europäischen Regelwerks.
Für Bitpanda ist das Verfahren mit dem rechtskräftigen Bescheid abgeschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung vom 14. August bleibt jedoch ein Präzedenzfall für die österreichische MiCA-Aufsicht im Sinne der Veröffentlichungspraxis. Weitere Krypto-Anbieter können nun konkret sehen, dass die FMA auch Fristen und formale Anforderungen bei Whitepapern und Marketingmaterialien mit Sanktionen durchsetzt.