Die EU-Kommission zwingt Google zu mehr Zugang zu Google-Suchdaten und zu einem offeneren Android für konkurrierende KI-Dienste. Die verbindlichen Maßnahmen wurden am 16. Juli 2026 unter dem Digital Markets Act beschlossen. Suchanbieter und KI-Chatbots mit Suchfunktionen sollen anonymisierte Daten erhalten. Alternative KI-Assistenten sollen auf Android tiefere Systemfunktionen nutzen können.
Google muss Suchdaten für Konkurrenten öffnen
Die Entscheidung der EU-Kommission betrifft zwei zentrale Google-Märkte. Zum einen geht es um Google Search. Zum anderen geht es um Android als wichtigste mobile Plattform für viele KI-Assistenten. Beide Bereiche fallen unter den Digital Markets Act, weil Alphabet mit mehreren Diensten als sogenannter Gatekeeper gilt.
Für Google Search und Android bedeutet die Entscheidung eine konkrete Vorgabe statt einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Die Kommission hatte im Januar 2026 Spezifikationsverfahren eröffnet. Am 16. Juli 2026 folgten die endgültigen Maßnahmen. Sie sollen festlegen, wie Google seine DMA-Pflichten praktisch erfüllen muss.
Beim Suchdatenzugang stützt sich die EU auf Artikel 6 Absatz 11 des Digital Markets Act. Google muss anonymisierte Suchdaten mit berechtigten Online-Suchmaschinen teilen. Die Kommission stellt klar, dass auch KI-Chatbots mit Suchfunktionen zu den möglichen Empfängern zählen. Damit betrifft die Vorgabe nicht nur klassische Suchmaschinen, sondern auch Dienste wie KI-Assistenten mit Websuche.
Die Kommission begründet den Schritt mit Googles langjähriger Marktstellung. Google Search hält in Europa seit Jahren einen sehr hohen Marktanteil. Dadurch sammelt Google große Mengen an Such- und Nutzungsdaten. Diese Daten helfen dem Konzern, Ranking, Query-Verständnis, Autovervollständigung, Indexierung und Ergebnisqualität weiter zu verbessern.
Nach Darstellung der Kommission hatten Googles bisherige Vorschläge nicht ausgereicht. Die ursprüngliche Datenteilung entfernte laut EU zwischen 90 und 100 Prozent der eindeutigen Suchanfragen aus dem Datensatz. Außerdem beschränkte Google den Kreis der möglichen Empfänger zu stark. KI-Chatbots mit Suchdiensten waren aus Sicht der Kommission zu Unrecht ausgeschlossen.
Die wichtigsten Vorgaben im Überblick:
- Google-Suchdaten müssen unter fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen geteilt werden.
- KI-Chatbots mit Suchfunktionen können als berechtigte Empfänger gelten.
- Personenbezogene Daten müssen vor der Weitergabe anonymisiert werden.
- Google darf Risiken für Cybersicherheit und Datenschutz vorab prüfen.
- Allgemeines KI-Training mit den Daten ist nicht erlaubt.
- Preisregeln sollen die Kosten der Datenbereitstellung transparent machen.
| Bereich | EU-Vorgabe | Geplanter Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Google Search | anonymisierte Suchdaten für berechtigte Suchdienste | Umsetzung ab Januar 2027 |
| KI-Chatbots mit Suche | Zugang möglich, falls Suchfunktionen angeboten werden | Umsetzung über Suchdaten-Regeln ab Januar 2027 |
| Android-KI-Assistenten | Zugriff auf KI-relevante Android-Funktionen | Umsetzung ab Juli 2027 erwartet |
| Android-Systemfunktionen | elf Funktionsbereiche für Invocation, Kontext, App-Aktionen und Ressourcen | schrittweise Android-Integration bis 2027 |
| Datenschutz und Sicherheit | Risikoprüfung, Einwilligung und Anonymisierung vorgesehen | laufende Prüfung und mögliche Anpassungen |
Die Daten dürfen nicht beliebig genutzt werden. Empfänger sollen sie zur Entwicklung und Optimierung eigener Suchdienste verwenden. Die EU nennt Beispiele wie besseres Query-Verständnis, Ranking, Retrieval, Indexierung und Grounding für aktuelle Webinformationen. Nicht erlaubt ist laut Kommission die Nutzung zum Training allgemeiner KI-Modelle, für Profiling, Werbung oder eine systematische Kopie von Googles Suchergebnissen.
Die Vorgabe besitzt auch eine größere Plattformdimension. Suchdaten entscheiden darüber, wie gut alternative Suchdienste neue Webseiten entdecken, Suchabsichten verstehen und aktuelle Ergebnisse liefern. Die Abhängigkeit vieler Anbieter von der Google-Suche als Traffic-Quelle zeigt, warum die EU den Suchmarkt als strategischen Engpass bewertet.
Android soll konkurrierende KI-Assistenten tiefer integrieren
Die zweite Entscheidung betrifft Android und stützt sich auf Artikel 6 Absatz 7 des Digital Markets Act. Google muss Entwicklern von KI-Diensten eine wirksame und kostenlose Interoperabilität mit bestimmten Android-Funktionen ermöglichen. Die Kommission nennt elf Funktionsbereiche, die für moderne KI-Assistenten entscheidend sind.
Im Mittelpunkt steht der Abstand zwischen Gemini und konkurrierenden Assistenten. Google kann Gemini tief in Android integrieren. Drittanbieter erhalten laut Kommission bisher nur eingeschränkten Zugriff auf wichtige Systemfunktionen. Dadurch können sie weniger attraktive Assistenten anbieten, obwohl Nutzer die Dienste selbst installieren.
Die EU will deshalb mehrere Android-Ebenen öffnen. Dazu gehören der Start eines Assistenten über Systemzugänge, Always-on-Hotword-Erkennung, Zugriff auf Kontextdaten, App-Aktionen, Bildschirmautomation, Live-Übersetzung, Speech-to-Text und Zugriff auf bestimmte Ressourcen. Nutzer sollen ihren bevorzugten KI-Assistenten per Sprachbefehl starten können, ähnlich wie bei „Hey Google“.
Die Kommission beschreibt konkrete Beispiele. Ein alternativer KI-Assistent könnte im Auftrag des Nutzers eine E-Mail verfassen, eine Nachricht senden, eine Einkaufsliste ergänzen, eine Fahrt buchen oder eine App-übergreifende Information auf dem Gerät finden. Solche Funktionen verlangen Zugriff auf App-Daten, Kontext, Eingaben, Systemflächen und Ressourcen.
Google sieht die Vorgaben kritischer. Laut Reuters warnte Googles Chefjurist Kent Walker, die Entscheidungen könnten wichtige Datenschutz- und Sicherheitsbarrieren für Millionen europäischer Nutzer schwächen. Google verweist darauf, eigene Lösungen angeboten zu haben. Die Kommission betont dagegen Schutzmaßnahmen, Einwilligungen, Datenschutzprüfung und Gerätesicherheit.
Für Nutzer entsteht zunächst kein sofort sichtbarer Schalter auf dem Smartphone. Die Umsetzung dürfte stufenweise erfolgen. Reuters nennt Januar 2027 für Suchdaten und Juli 2027 für Android-Änderungen. Die Kommission spricht bei Android von Maßnahmen, die alternative KI-Dienste unter Schutzvorgaben auf elf zentrale Funktionsbereiche bringen sollen.
Für KI-Anbieter ist die Entscheidung trotzdem ein wichtiger Einschnitt. Ein mobiler Assistent wird nur dann konkurrenzfähig, wenn er mehr kann als eine Chat-App im Vordergrund. Er muss Kontext verstehen, Aktionen ausführen, Apps ansprechen und auf Systemfunktionen reagieren. Genau diese Ebene will die EU öffnen.
Der Schritt fällt in eine Phase mit starkem Preisdruck und hoher Modellkonkurrenz. OpenAI, Google, Anthropic, Meta und Mistral verändern ihre Angebote laufend. Der KI-Preischeck für API-Modelle zeigt, wie eng Leistungsfähigkeit, Kosten und Plattformzugang inzwischen zusammenhängen.
Für Unternehmen und Entwickler sind drei Punkte entscheidend. Erstens müssen sie prüfen, ob ihr Such- oder KI-Dienst überhaupt als berechtigter Empfänger gilt. Zweitens müssen sie Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Drittens müssen sie die neuen Android-Schnittstellen technisch sinnvoll nutzen, ohne Nutzerkontrolle und Einwilligung zu umgehen.
Die EU-Kommission kann die Maßnahmen später anpassen. Das gilt besonders für die Anonymisierung der Suchdaten und für Sicherheitsfragen. Der aktuelle Beschluss markiert deshalb keinen abgeschlossenen Endzustand. Er setzt aber erstmals konkret fest, wie weit Google Search und Android für Suchkonkurrenten und KI-Dienste in Europa geöffnet werden müssen.